QV58a-Quickcheck
Zehn Fragen für Deine erste Orientierung. Du erkennst Stärken, möglichen Handlungsbedarf und konkrete nächste Schritte.
3–5 Minuten · kostenlos
Quickcheck starten →Finde in 5 Minuten heraus, wo Du bei der Umsetzung des QV58a stehst.
Kostenlos · 10 Fragen · ohne Registrierung · inklusive persönlichem Ergebnis-PDF
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Quickcheck starten →34 Prüfpunkte, Deine Nachweise und QVM, ein detailliertes Cockpit und ein individueller PDF-Ergebnisbericht.
CHF 79.– einmalig
Professional kennenlernen →QV58a Governance verständlich: vertragliche Anforderungen an Qualitätskonzept, QMS, Verantwortung und Risikomanagement in Spitälern und Kliniken.
Thema öffnen →CIRS ist im QV58a obligatorisch. Erfahre, wie eine weitere anerkannte QVM, Qualitätskonzept, Lernen und Wirksamkeitsprüfung zusammenhängen.
Thema öffnen →Mindestens drei anerkannte QVM zur Patientensicherheit: Auswahl, Anwendbarkeit, Umsetzung und Evaluation für Akutspitäler, Reha und Psychiatrie.
Thema öffnen →QV58a Patientenzentriertheit: mindestens eine anerkannte QVM, Einbindung der Patientenperspektive und Evaluation in Spitälern und Kliniken.
Thema öffnen →Evidenzbasierte Entscheidungsfindung im QV58a: mindestens eine anerkannte QVM, begründete Auswahl und Überprüfung klinischer Qualitätsentwicklung.
Thema öffnen →Ab 2027 muss Dein PDCA-Zyklus geschlossen sein: Umsetzung, Evaluation und abgeleitete Verbesserungen nachweisen. Plan allein reicht nicht mehr.
Thema öffnen →Der öffentliche QV58a-Entwurf 2028: geplante Sicherheits-QVM je Versorgungsbereich, QMS, PDCA und offene Fragen. Genehmigung noch ausstehend.
Thema öffnen →Was verlangt der Qualitätsvertrag von Deiner Institution? Hier findest Du die vertraglichen Mindestanforderungen, anerkannte QVM und einen strukturierten Weg von der Standortbestimmung zur Weiterentwicklung.
Der Qualitätsvertrag nach Art. 58a KVG verbindet Qualitätsmessung, Massnahmen zur Qualitätsentwicklung, Überprüfung und Veröffentlichung. Der Bundesrat genehmigte den Vertrag für den Spitalbereich am 22. Mai 2024. Sein Geltungsbereich umfasst die im Vertrag bezeichneten Spitäler und die dort erbrachten KVG-Leistungen, unabhängig von einer Verbandsmitgliedschaft. Akutsomatik, Rehabilitation und Psychiatrie sind ausdrücklich zu berücksichtigen. Für UVG, IV und MV besteht ein analoger Vertrag. Die Themenwelt konzentriert sich auf den KVG-Vertrag und kennzeichnet den jeweiligen Vertragsstand.
Quelle / Fundstelle: S01 Ziff. 1–2; S10 Einleitung; S16 Gesetzliche Grundlagen
Governance bildet mit QMS, Qualitätskonzept und Risikomanagement den übergeordneten Rahmen. Qualitätskultur, Patientensicherheit, Patientenzentriertheit und Evidenzbasierte Entscheidungsfindung konkretisieren die Qualitätsentwicklung. Jedes Handlungsfeld braucht eine nachvollziehbare Verbindung zwischen Ausgangslage, Prioritäten, ausgewählten QVM, Umsetzung, Evaluation und Verbesserung. Ein Qualitätskonzept kann alle Handlungsfelder abdecken; mehrere aufeinander bezogene Konzepte sind ebenfalls zulässig. Eine Sammlung von QVM-Beschreibungen allein ersetzt diese Steuerung nicht.
Quelle / Fundstelle: S02 Ziff. 2.1–2.3; S03 Ziff. 2; S07 S. 4–5
Die Mindestzahlen ergeben rechnerisch sieben verschiedene QVM: zwei zur Qualitätskultur einschliesslich CIRS, drei zur Patientensicherheit sowie je eine für Patientenzentriertheit und Evidenzbasierte Entscheidungsfindung. Governance hat keine eigene zusätzliche Mindestzahl. Die gestaffelte Einführung ist zu berücksichtigen. Eine QVM darf nicht zwei Handlungsfeldern angerechnet werden. Das ist beispielsweise bei PROMS relevant: Die öffentliche Liste führt diese QVM in zwei Handlungsfeldern; für Deine Mindestzahl musst Du eine Zuordnung wählen.
Quelle / Fundstelle: S02 Ziff. 2.3 Abs. 3; S03 Tabellen 4–5; S09 Anerkennungsliste
Du unterscheidest den zeitlich begrenzten Einführungsplan von der vollständigen Umsetzung. Jahr 1 betrifft Governance und Qualitätskultur, Jahr 2 Patientensicherheit und Jahr 3 Evidenzbasierte Entscheidungsfindung sowie Patientenzentriertheit. Das Glossar definiert ein Einführungsjahr als zwölf Monate. Nach der Einführung genügt ein Plan allein nicht als Nachweis vollständiger Erfüllung: Du zeigst die Umsetzung, ihre Evaluation und die daraus umgesetzten Verbesserungen. Den konkreten Prüfzeitraum und die geltenden Einführungsvorgaben hältst Du fest. Ab 2027 muss Dein PDCA-Zyklus geschlossen sein. Ein Plan allein reicht dann nicht mehr: Du weist auch Umsetzung (Do), Evaluation (Check) und daraus umgesetzte Verbesserungen (Act) nach.
Quelle / Fundstelle: S03 Ziff. 2; S05 Glossar Einführungsjahr; S11 Ausblick S. 26; S08 S. 10
Du deklarierst jährlich mit «vollständig implementiert» oder «in Implementierung» den Implementierungsstand der Qualitätskonzepte und QVM auf spitalinfo.ch. Wird Deine Institution für eine externe Überprüfung ausgewählt, nimmt sie teil oder beantragt eine zulässige Dispensation. Gegenstand sind das QMS, die vollständige Abdeckung der Handlungsfelder im Qualitätskonzept, PDCA, die Umsetzung in allen relevanten Bereichen und die obligatorischen sowie zusätzlichen QVM. Allfällige Auflagen sind fristgerecht zu erfüllen. Die konkrete Prüfstelle muss unabhängig sein und die vertraglichen Voraussetzungen erfüllen.
Quelle / Fundstelle: S02 Ziff. 3.1–3.7
Ordne zunächst die vorhandenen Konzepte den fünf Handlungsfeldern zu. Gleiche dann Deine QVM mit der offiziellen Anerkennungsliste und den Beschreibungen ab. Halte für jede gewählte QVM fest, warum sie relevant ist, wo sie umgesetzt wird und wie die Ergebnisse beurteilt werden. Der kostenlose Quickcheck zeigt Dir Stärken und möglichen Handlungsbedarf. Die Selbstbewertung Professional vertieft Deine Prüfung anhand von 34 Prüfpunkten. Beide Instrumente sind Standortbestimmungen und geben keine Bestehensprognose ab.
H+ hat einen Folgevertrag und Anhänge als Entwurf veröffentlicht. Das geplante Inkrafttreten am 1. Januar 2028 steht unter dem Vorbehalt der Bundesratsgenehmigung. Neue vorgesehene Pflichten sind deshalb im separaten Ausblick erläutert und werden in dieser Übersicht nicht als geltende Anforderungen mitgezählt.
Quelle / Fundstelle: S10 Abschnitt Neuer Qualitätsvertrag; S12 Ziff. 8.2
Du kannst PDCA, interne Audits und Wirksamkeitsprüfungen auch in der Langzeitpflege und Spitex einsetzen: etwa für Medikamentenübergaben im Pflegeheim oder für die Rückmeldung nach einem Spitex-Einsatz. Diese Beispiele zeigen die Übertragbarkeit der Methode. Die hier beschriebenen Spitalvertrags-Anforderungen und QVM-Zahlen überträgst Du damit nicht auf andere Versorgungsbereiche; deren regulatorische Grundlagen prüfst Du separat.
Interne Audits praktisch anwenden → · Den vollständigen PDCA-Zyklus nutzen → · Die Wirkung Deiner Massnahmen prüfen →
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