QMedius · QV58a

QV58a Evidenzbasierung – Qualitätsentwicklung auf wissenschaftlicher Grundlage

Wissenschaftliche Erkenntnisse sollen in klinischen Entscheidungen ankommen. Das Handlungsfeld verbindet begründetes Vorgehen, anerkannte QVM und die Prüfung der Umsetzung.

Ziel und Mindestanforderungen

Das Handlungsfeld soll die evidenzbasierte Entscheidung über den Einsatz von Gesundheitsdienstleistungen fördern und Über-, Unter- und Fehlversorgung verringern. Im Qualitätskonzept ist seine kontinuierliche Entwicklung zu regeln; das Konzept ist in das QMS integriert. Mindestens eine anerkannte QVM ist anhand eines PDCA-Zyklus darin zu verankern. Diese Mindestanforderungen gelten für Akutsomatik, Rehabilitation und Psychiatrie.

Quelle / Fundstelle: S03 Tabelle 5, S. 5

Welche QVM sind anerkannt?

Die zum Abrufzeitpunkt öffentliche H+-Liste führt in diesem Handlungsfeld strukturierte Fallbesprechungen und PROMS für alle drei Bereiche auf. Das bedeutet keine Verpflichtung, beide umzusetzen: Die Mindestzahl beträgt eine anerkannte QVM. Welche Massnahme passt, wird anhand der Priorisierung mit internen Daten oder nationalen Messungen nachvollziehbar begründet. Die anerkannte Beschreibung legt den konkreten Geltungsbereich und die Überprüfungskriterien fest.

Quelle / Fundstelle: S09 Tabelle Evidenzbasierte Entscheidungsfindung; S02 Ziff. 2.3

Leitlinien allein sind keine zusätzliche anerkannte QVM

Leitlinien und wissenschaftliche Erkenntnisse können die Begründung klinischer Entscheidungen unterstützen. Ein intern erstellter Standard oder eine Literaturliste wird dadurch jedoch nicht automatisch zur vertraglich anerkannten QVM. Prüfe, wie Erkenntnisse in den konkreten klinischen Ablauf eingehen, wer die Aktualität beurteilt und wie Umsetzung und Ergebnisse betrachtet werden. Die allgemeinen Mindestanforderungen legen keine universelle Zahl jährlicher Leitlinienreviews oder ein bestimmtes Recherchewerkzeug fest.

Quelle / Fundstelle: S02 Ziff. 2.3; S04 Ziff. 4.4

Strukturierte Fallbesprechungen sinnvoll einsetzen

Als frei entwickelte Fragestellungen eignen sich in der Akutsomatik beispielsweise unklare diagnostische oder therapeutische Entscheidungen, in der Rehabilitation die Abstimmung eines Behandlungsverlaufs und in der Psychiatrie die gemeinsame Beurteilung komplexer Behandlungssituationen. Ob eine vorhandene Besprechung die anerkannte QVM umsetzt, entscheidet sich am Abgleich mit deren Beschreibung. Die blosse Bezeichnung «Fallbesprechung» oder ein Sitzungsprotokoll allein belegt dies nicht.

Quelle / Fundstelle: S09 Strukturierte Fallbesprechungen

PROMS richtig zuordnen

Patientenberichtete Ergebnisse können je nach Zielsetzung die Patientenperspektive und evidenzgestützte Entscheidungen unterstützen. Die öffentliche Liste ordnet PROMS beiden Handlungsfeldern zu. Der geltende Vertrag verbietet jedoch die Anrechnung einer QVM in zwei unterschiedlichen Handlungsfeldern. Halte deshalb fest, welchem Handlungsfeld Du diese QVM für die Mindestzählung zurechnen und wie Du das andere Handlungsfeld abdecken.

Quelle / Fundstelle: S09 Tabellen Patientenzentriertheit und Evidenzbasierte Entscheidungsfindung; S02 Ziff. 2.3 Abs. 3

Wie wird die Entwicklung überprüfbar?

Eine praktische Arbeitsfolge lautet: Fragestellung und Ausgangslage beschreiben, relevante Erkenntnisse berücksichtigen, Vorgehen festlegen, Umsetzung prüfen und die gewonnenen Ergebnisse gemeinsam beurteilen. Definiere vorab, woran eine Verbesserung erkennbar sein soll. Bei Abweichungen prüfen Du die Ursachen und passen das Vorgehen an. Ein vollständiger PDCA-Zyklus kann auch zeigen, dass eine Veränderung die erhoffte Wirkung noch nicht erreicht; das ist ein Anlass zur Weiterentwicklung.

Quelle / Fundstelle: S05 Glossar Qualitätskonzept und QVM; S02 Ziff. 3.4b

Deine nächste Standortbestimmung

Finde in 5 Minuten heraus, wo Du bei der Umsetzung des QV58a stehst.

Quickcheck starten
Suchen